Gartenpflege
Über die Gartenpflege des eigenen Gartens muss an dieser Stelle nicht viel geschrieben werden, oder? Vielmehr soll es auf dieser Seite darum gehen was außerhalb des Gartens gepflegt werden muss. Hier nun was und wie gepflegt werden muss.
Hecke
Die eigene Gartenhecke muss zwei mal im Jahr geschnitten werden. Im Frühjahr/Frühsommer erfolgt der Formschnitt und im Herbst/Winter der Rückschnitt. Es ist darauf zu achten, dass in der Zeit vom 1.März bis zum 30. Septenber ein Rückschnitt oder auf den Stock setzen laut Bundesnaturschutzgesetzt verboten ist.
In der Regel gibt der Vorstand vor ab wann und bis wann der Heckenschnitt zu erfolgen hat. In der Regel richtet sich der Vorstand nach der Vegetation der Hecke, wann für die Hecke ein günstige Zeitpunkt ist, den Schnitt durchzuführen.
Beim Schnitt der Hecke achtet auf die zuläßige Höhe. In unserem Verein akzeptieren wir eine max. Heckenhöhe von 120 bis 130 cm. Nicht mehr(!!). Sollte einen Gartenfreund bereits seine Hecke geschnitten haben, dann versucht euch an Höhe und Breite anzugleichen, so das wir ein einiger Maßen einheitliches Erscheinungsbild erhalten.
Der Heckenschnitt kann entweder im eigenen Garten verkompostiert oder alternativ in die rechte Gemeinschaftskompostkiste entsorgt werden. Werft den Abschnitt bitte in die Kompostkist.
Wer die Richtlinien zum Heckenschnitt vertiefen möchte, kann dies mit dem Merblatt BSU-Merkblatt aus dem Gartenfreund 2012 bzw. vom Landesbund tun. Download hier (66 KB)
Weg
Auch der Weg vor dem eigenen Gartene muss gepflegt werden. Grundsätzlich muss jeder Garten der an einen Weg angrenzt, vom Gartenfreund bis zur Hälfte der Wegtiefe und über die gesamte Länge des Gartens gepflegt werden. Sollte sich auf der gegenüberliegen Seite kein Garten befinden, so muss der Gartenfreund den ganzen Weg pflegen. Es gibt zwei Möglichkeit den Weg zu pflegen:
Weg von Wildkräutern freihalten
In diesem Fall muss der Weg von Wildkräutern bzw. Bewuchs frei gehalten werden. Ggf. muss der Weg etwas glätten / ausgebessert werden.
Weg bepflanzen
Alternativ kann der Weg vor dem eigenen Garten bepflanzt werden. Für die Bepflanzung sind Pflanzen zu wählen die maximal 10 cm hoch werden. Stauden und andere hoch wachsende Pflanzen sind nicht erlaubt. Auch muss darauf geachtet werden. dass die Bepflanzung nicht zu nah an der Hecker erfolgt. Dies würde der Hecke schaden und die Bepflanzung kann sich nicht gut entwickeln. Die Mittte des Weges muss Pflanzen frei bleiben. Wildkräuter sind nach wie vor zu entfernen. Die Pflege des Weges bleibt durch die Bepflanznung nicht aus.
Knick
Alle Knicks innerhalb unserer Gartenanlagen müssen von uns gepflegt werden. Wichtig zu wissen ist, dass Knicks einen besonderen Schutz genießen, was wiederum eine fach- sachgerechte Pflege erfordert. Daher werden alle Knicks innerhalb unserer Anlage, zusammen mit den Gartenfreunden der angrenzenden Gärten, in Gemeinschaftsarbeit gepflegt. Alle Knicks innerhalb der Gartenanlage wurde in Abschnitte aufgeteilt. So kann immer genau ein Abschnitt pro Jahr gepflegt werden. Die Anzahl der Knickabschnitte wurde so gewählt, dass die Pflege dem Knickzyklus entspricht. Wann welcher Knickabschnitt zur Pflege ansteht wird von unserem Fachberater/unserer Fachberaterin bekannt gegeben.
Spritzen / Unkrautvernichtung
Leider ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Gartenfreunde nicht die mechanische sondern die chemische Wildkräutervernichtung angewendet haben. Das ist zwar viel einfacher hat aber fatale Nebenwirkungen auf Tier- und Umwelt. Wer glaubt dass sich das ausgebrachte Gift nur auf die Fläche begrenzt die behandelt wurde, irrt sich gewaltig. Allein schon durch die Gartenarbeit wird das Gift im eigenen Garten verteilt. Werden nun auch kontaminierte Gartenabfälle auf den Gemeinschaftskompost entsorgt, verteilt sich das Gift in der ganzen Anlage. Spinnt man den Gedanken weiter, kommt das Gift über den Kompost, das Gemüse auf unseren Teller zurück. Kein schöner Gedanke!
Daher ist in unserer Anlage das Anwenden von Unkrautvernichtungsmitteln und anderen Gartengiften (wie z.B. zur Schädlingsbekämfung) strengstens verboten. Gartenfreunde die sich nicht an das Verbot halten, riskieren eine Abmahnung und in letzter Konsequenz den Vereinsausschluß und somit den Verlust des Gartens.
Stand: Juli 2024