Gemeinschaftsarbeit

 

Ja die liebe Gemeinschaftsarbeit. Ein Thema das regelmäßig auf der Jahreshauptversammlung thematisiert werden muss. Leider. Aus diesem Grund möchte der Vorstand diese Seite dazu nutzen die Spielregeln für unsere Gemeinschaftsarbeit festzulegen bzw. zu beschreiben.

Warum Gemeinschaftsarbeit?

Eine gute Frage. Warum müssen die Gartenfreunde überhaupt Gemeinschaftsarbeit leisten? Nun, wenn man kurz überlegt dürfte die Antwort schnell gefunden sein, oder?

Unsere Anlage ist recht klein und überschaubar und doch ist es so, dass nicht jeder jeden kennt. Da ist die Gemeinschaftsarbeit eine gute Gelegenheit die unbekannten Gartenfreunde kennen zu lernen und bei gemeinsamen Arbeiten fällt das bestimmt viel leichter. Aber das ist natürlich nicht der Hauptgrund. Neben den einzelnen Gärten will auch die Anlage gepflegt und Instand gehalten werden. Dazu gehören z.B. der Geräteschuppen, die Wege, Kompostkiste usw.  Alles Arbeiten, die nur per Gemeinschaftsarbeit erledigt werden können und müssen. Es reicht eben nicht nur den eigenen Garten in Schuss zu halten. Das Gesamtbild ist in diesem Fall entscheidend. Also Anlage und Gärten. Schließlich sind Kleingärten öffentliche Anlagen und sollen nicht nur den Kleingärtnern Freude bereiten sondern auch den Besuchern. Und seien wir doch mal ehrlich, wir freuen uns doch auch darüber wenn unsere Anlage gut aussieht, oder?

Wie oft muss ein Gartenfreund Gemeinschaftsarbeit leisten?

Jeder Gartenfreund muss pro Halbjahr an zwei Terminen der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen. Also pro Jahr muss vier Mal Gemeinschaftsarbeit geleisten werden. Insgesamt 12 Stunden (inkl. Pausen) pro Jahr. Nicht wirklich viel, oder?

Wie lange dauert die Gemeinschaftsarbeit?

Die Gemeinschaftsarbeit geht von 9:30 bis 12:30 Uhr. Eine kleine Pause ist inbegriffen. In der Regel werden vom Verein Getränke wie Bier, Saft, Wasser gestellt. Imbiss und spez. Getränkewünsche sind selbst mitzubringen. Treffpunkt ist, sofern nicht anders bekannt gegeben, immer der Parkplatz. Hier werden die anliegenden Arbeiten auf die anwesenden Gartenfreunde verteilt.

Was tun wenn ein Gartenfreund nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen kann?

Das ist ganz einfach. Bitte immer beim Vorstand abmelden. Sollte ein Gartenfreund nur einen der vier Termin wahrnehmen können, so muss dies dem Vorstand mitgeteilt werden. Individuelle Nachholtermine werden nicht mehr angeboten (siehe auch Gibt es Ersatztermine).

Ist ein Gartenfreund schwer erkrankt und kann deshalb nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen, so kann der Gartenfreund sich in diesem besonderen Fall einmalig von der Gemeinschaftsarbeit befreien lassen. Die Freistellung gilt nur für ein Halbjahr.

An dieser Stelle noch einmal der Hinweis, dass der Vorstand nicht nachfragt warum ein Gartenfreund an der Gemeinschaftsarbeit nicht teilgenommen hat. Auch kontrolliert der Vorstand nicht ob jeder Gartenfreund genügend Gemeinschaftsarbeit geleistet hat. Jeder Gartenfreund hat selbst dafür zu sorgen dass er sich abmeldet, an zwei Terminen oder am Ersatztermin teilnimmt.

Gibt es Ersatztermine?

Ja, der Vorstand bietet nach Bedarf Ersatztermine an. Der Termin wird vom Vorstand vorgegeben. Eine individuelle Terminabsprache wird nicht mehr angeboten. Auch hier gilt, Gartenfreunde die am Ersatztermin teilnehmen wollen, müssen dies dem Vorstand mitteilen. Der Termin wird im Schaukasten ausgehängt.

Kann ein Gartenfreund Ersatz stellen?

Ja, nach Absprache mit dem Vorstand. Sollte ein Gartenfreund z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnehmen können, kann eine Ersatzperson (Kinder werden nicht akzeptiert) die Gemeinschaftsarbeit ableisten. Das soll aber die Ausnahme bleiben.

Was passiert wenn ein Gartenfreund nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilnimmt?

Auch dies ist klar geregelt. Hat ein Gartenfreund nicht an der Gemeinschaftsarbeit teilgenommen und hat er sich nicht beim Vorstand abgemeldet wird die nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit in Rechnung gestellt. Dabei werden pro fehlender Stunde Gemeinschaftsarbeit 15,- Euro veranschlagt. Also pro Termin 45,- Euro, pro Halbjahr 90,- Euro bzw.  pro Jahr 180,- Euro. Dieser Betrag findet sich dann auf der Jahresrechnung wieder.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass ein Freikaufen von der Gemeinschaftsarbeit nicht möglich ist.

Treffpunkt

Treffpunkt ist der Parkplatz bei der Schranke um 9:30 Uhr.