Verbrennplatz
Wir haben das grosse Glück, dass der Verein vor Jahren vom hiesigen Bauern eine kleine Ecke seiner Weide anmieten konnte um dort die Mieten sowie den Rückschnitt lagern zu können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. In anderen Anlagen ist es in der Regel so, dass der Rückschnitt abgefahren werden muss. Die anfallenden Kosten werden dann auf die Vereinsmietglieder umgelegt. Wir befinden uns also in einer sehr konfortablen Lage. Damit das so bleibt, gibt es ein paar Regel die zu beachten sind.
Was gehört nicht auf dem Verbrennplatz?
Also welche Dinge gehören nun nicht auf den Verbrennplatz? Die Frage ist schnell beantwortet. Als da wären:
- Stauden (mit oder ohne Wurzel)
- Wurzelballen
- jegliche Hölzer mit Nägeln und/oder Schrauben oder sonstigem Metall
- jegliche gestrichene Hölzer (sind Sondermüll und müssen zum Recycling Hof)
- vermoderte Hölzer (sind Sondermüll und müssen zum Recycling-Hof)
- beschichtete Hölzer (wie z.B. Sperrholz usw. sind Sondermüll)
- Klein- und Kleinsabschnitte (wie z.B von Buchsbaumhecken gehören in den Grüncontainer)
- Schilfgras / Schilfrohr usw. (zerkleinert in den Grüncontainer)
- Moos
- Rasenrückschnitt (gehört in den eigenen Kompost)
- alles was länger als 2m ist (längeres muss gekürzt werden)
Grundsätzlich gilt, alles was entweder im eigenen Kompost, im Gemeinschaftskompost oder in den Grüncontainer entsorgt werden kann, gehört nicht auf den Verbrennplatz.
Und sonst noch?
Der Rückschnitt wird auf der rechten Seite des Verbrennplatzes vorm Knick gelagert. Der Rückschnitt darf nicht mehr auf oder im Knick gelagert werden, weil die Knicks unter Naturschutz stehen. Bitte haltet Euch daran. Der Rückschnitt soll stehend gelagert werden. In handlichen Stücken so dass diese mit möglichst wenig Kraftaufwand zum Osterfeuer verfeuert werden können.
Stand: Juli 2024